# Geltungsbereich/Vertragsschluss
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Fink Metall- und Landtechnik, vertreten durch den Inhaber Fink Stefan, Dorfstr. 5, 87545 Burgberg, Fon 08321 675906, Fax 08321-675907, Mail info@fink-burgberg.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegenden weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. § 14 BGB
# Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Vertragsschluss
1.1 Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien und Aussagen über den Einsatz- oder Verwendungszweck unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind unverbindlich und werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich.
1.3 Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 1090 bedarf der Vereinbarung in Textform. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben und in solchen Kopien den Besteller und den Aussteller abzudecken
- Lieferung
2.1 Wir liefern ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk zzgl. Frachtkosten und Mehrwertsteuer.
3.2 Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum (nachfolgende Vorbehaltsware)
Ist der Kunde Unternehmer gilt daneben folgende:
- Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher unserer gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
- Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an uns erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
- Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von uns die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von uns. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffe Dritter hat der Unternehmerkunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte bereit jetzt in voller Höheim Voraus sicherungshalber an uns – wir nehmen die Abtretung an. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die uns abgetretene Forderung selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung zu verfügen.
- Auf unser Verlangen hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und uns die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B., Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheiden wir über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
- Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichte, die wir dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren haben oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
# Allgemeinde Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichenden Vereinbarungen betroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
- Kosten
1.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistung nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden erstellt.
1.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder si bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
- 2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis zu diesem Zeitpunkt anfallenden Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bereits bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
- Zahlungen
Zahlungen sind nach Fertigstellung der Reparatur, nach Abnahme und nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig. Bei der Auftragserteilung kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
- Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seien Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialen und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
- Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von uns über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen uns sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferern) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
- Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage bzw. das Fahrzeug ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
- Erweitertes Pfandrecht
Es steht uns aufgrund unserer Forderungen aus dem Werksvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in unserem Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstandes des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage unverzüglich uns mitzuteilen. Hat der Kunde ohne unsere Einwilligung Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt unsere Haftung für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbliebt.
# Schlussbestimmmungen
Die Firma Fink Metall- und Landtechnik ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen uns und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden beigelegt werden konnten, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. kontaktieren.
# Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen und für die Zahlungen des Kunden ist unser Unternehmenssitz in Burgberg. Gerichtstand ist das sachlich zuständige Gericht für Burgberg.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 14.11.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).
Stand: Januar 2020